Ablauf: Vignette kaufen und anbringen
Schritt-für-Schritt-Anleitung für einen reibungslosen Ablauf.
Der vollständige Ablauf
Bedarf prüfen
Stellen Sie fest, ob Ihr Fahrzeug vignettenpflichtig ist. Alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 t, die Nationalstrassen benutzen, benötigen eine Vignette. Fahrzeuge über 3,5 t zahlen stattdessen die LSVA.
Vignettentyp wählen
Entscheiden Sie sich zwischen der Klebe-Vignette (physischer Aufkleber) und der e-Vignette (digital, am Kennzeichen registriert). Beide kosten CHF 40.– und sind gleichwertig.
Kaufkanal auswählen
Wählen Sie den passenden Kaufkanal: Tankstelle, Poststelle, Grenzübergang oder BAZG-Onlineshop (nur e-Vignette). Kaufen Sie die Vignette rechtzeitig vor Ihrer Fahrt.
Vignette kaufen
Erwerben Sie die Vignette und bewahren Sie den Kaufbeleg auf. Bei der e-Vignette erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Prüfen Sie, ob das Gültigkeitsjahr korrekt ist.
Korrekt anbringen (Klebe-Vignette)
Bringen Sie die Klebe-Vignette auf der Innenseite der Windschutzscheibe an – gut sichtbar, nicht auf einem abnehmbaren Teil. Drücken Sie die Vignette fest an und entfernen Sie alle Luftblasen.
e-Vignette registrieren
Bei der e-Vignette wird das Kennzeichen im BAZG-System registriert. Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen korrekt eingegeben wurde. Eine physische Anbringung ist nicht erforderlich.
Gültigkeit prüfen
Kontrollieren Sie das Gültigkeitsjahr auf der Klebe-Vignette oder in der Bestätigungs-E-Mail der e-Vignette. Die Vignette gilt bis Ende Januar des Folgejahres.
Fahrt antreten
Mit gültig angebrachter Vignette können Sie alle Nationalstrassen der Schweiz nutzen. Kontrolleure können die Vignette jederzeit prüfen – halten Sie den Kaufbeleg bereit.
Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel benötigen Sie eine neue Vignette für das neue Fahrzeug. Die Klebe-Vignette kann nicht übertragen werden. Bei der e-Vignette ist eine Ummeldung des Kennzeichens möglich.
Jahreswechsel
Kaufen Sie rechtzeitig vor dem 1. Februar eine neue Vignette für das neue Jahr. Die alte Vignette verliert am 31. Januar ihre Gültigkeit.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
| Fehler | Konsequenz | Vermeidung |
|---|---|---|
| Vignette auf Aussenscite angebracht | Gilt als ungültig, Busse CHF 200.– | Immer innen anbringen |
| Vignette auf abnehmbarer Scheibe | Gilt als ungültig | Feste Windschutzscheibe verwenden |
| Abgelöste Vignette wieder angebracht | Gilt als ungültig | Neue Vignette kaufen |
| Falsches Gültigkeitsjahr | Busse CHF 200.– | Jahreszahl vor Kauf prüfen |
| Anhänger ohne Vignette | Busse CHF 200.– | Separate Vignette für Anhänger |
| e-Vignette falsches Kennzeichen | Keine Gültigkeit | Kennzeichen sorgfältig eingeben |
| Vignette auf Motorhaube | Gilt als ungültig | Nur Windschutzscheibe innen |
| Vignette beschädigt | Kann als ungültig gewertet werden | Neue Vignette kaufen |
Obwohl und Ausnahmen
- Obwohl die Vignette am Fahrzeug angebracht sein muss, reicht bei der e-Vignette die digitale Registrierung
- Obwohl die Vignette für das Kalenderjahr gilt, ist sie bis Ende Januar des Folgejahres gültig
- Obwohl die Vignette nicht übertragbar ist, kann die e-Vignette bei Kennzeichenwechsel ummgemeldet werden
- Obwohl die Vignette CHF 40.– kostet, kann die Busse bei Fehlen CHF 240.– betragen
- Obwohl Anhänger eine eigene Vignette benötigen, sind Anhänger über 3,5 t ausgenommen
- Obwohl die Vignette für alle Nationalstrassen gilt, sind einige Tunnel separat gebührenpflichtig