FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Schweizer Autobahnvignette

Antworten auf die meistgestellten Fragen aus der Praxis.

Alle Fragen & Antworten

Was ist die Schweizer Autobahnvignette?

Die Schweizer Autobahnvignette ist eine Jahresgebühr für die Nutzung des Nationalstrassennetzes. Sie kostet CHF 40.– und ist für alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 t obligatorisch, die Nationalstrassen benutzen. Die Vignette gilt für das Kalenderjahr und den Januar des Folgejahres.

Wo kann ich die Vignette kaufen?

Die Klebe-Vignette ist an Tankstellen, Poststellen und Grenzübergängen erhältlich. Die e-Vignette kann online über den BAZG-Shop (shop.bazg.admin.ch) gekauft werden. Im Ausland sind Vignetten an ausgewählten Tankstellen in Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien erhältlich.

Wie lange ist die Vignette gültig?

Die Vignette gilt für das Kalenderjahr, in dem sie ausgegeben wird, plus den Januar des Folgejahres. Eine im Oktober 2025 gekaufte Vignette gilt also bis Ende Januar 2026. Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten.

Was passiert, wenn ich ohne Vignette fahre?

Wer ohne gültige Vignette auf Nationalstrassen fährt, riskiert eine Busse von CHF 200.– zuzüglich des Vignettenpreises von CHF 40.–, also insgesamt CHF 240.–. Die Busse gilt auch für falsch angebrachte oder beschädigte Vignetten.

Muss mein Anhänger eine eigene Vignette haben?

Ja, Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht, die auf Nationalstrassen gezogen werden, benötigen eine eigene Vignette. Die Vignette des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger. Anhänger über 3,5 t sind von der Vignettenpflicht ausgenommen.

Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Nein, die Klebe-Vignette ist nicht übertragbar. Einmal angebracht, verliert sie ihre Gültigkeit, wenn sie abgelöst wird. Bei der e-Vignette ist eine Ummeldung auf ein anderes Kennzeichen möglich, sofern das ursprüngliche Fahrzeug nicht mehr genutzt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Klebe-Vignette und e-Vignette?

Die Klebe-Vignette ist ein physischer Aufkleber, der auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht wird. Die e-Vignette ist digital und wird am Kennzeichen registriert – keine physische Anbringung nötig. Beide kosten CHF 40.– und sind gleichwertig.

Was mache ich, wenn meine Vignette beschädigt ist?

Eine beschädigte Vignette kann als ungültig gewertet werden. Es gibt keinen Ersatz für beschädigte Klebe-Vignetten. Kaufen Sie in diesem Fall eine neue Vignette. Bei der e-Vignette gibt es dieses Problem nicht, da sie digital gespeichert ist.

Brauche ich als ausländischer Autofahrer eine Vignette?

Ja, ausländische Fahrzeuge, die Schweizer Nationalstrassen benutzen, sind vignettenpflichtig. Die Vignette kann an Grenzübergängen oder im Ausland an ausgewählten Tankstellen gekauft werden. Es gibt keine Ausnahme für Touristen oder Kurzbesucher.

Gilt die Vignette für alle Strassen in der Schweiz?

Nein, die Vignette gilt nur für Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen mit dem grünen Schild). Kantons- und Gemeindestrassen sind vignettenfrei. Einige Bergpässe und Tunnel haben separate Gebühren, die nicht in der Vignette enthalten sind.

Wie bringe ich die Vignette korrekt an?

Die Klebe-Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden – gut sichtbar, vollständig und auf einem festen, nicht abnehmbaren Teil. Entfernen Sie die Schutzfolie vollständig und drücken Sie die Vignette fest an. Luftblasen können die Gültigkeit beeinträchtigen.

Was ist, wenn ich die Vignette verloren habe?

Für verlorene oder gestohlene Klebe-Vignetten gibt es keinen Ersatz. Sie müssen eine neue Vignette kaufen. Bei der e-Vignette ist kein Verlust möglich, da sie digital registriert ist. Bewahren Sie den Kaufbeleg immer auf.

Glossar: Wichtige Begriffe

Nationalstrasse
Vom Bund gebaute und unterhaltene Strasse (Autobahn/Autostrasse), für die eine Vignette erforderlich ist.
NSAG
Nationalstrassenabgabegesetz – das Bundesgesetz, das die Vignettenpflicht regelt.
BAZG
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit – zuständige Behörde für Vignetten und Grenzkontrollen.
e-Vignette
Elektronische Vignette, die digital am Kennzeichen registriert wird, ohne physischen Aufkleber.
LSVA
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe – Gebühr für Fahrzeuge über 3,5 t statt der Vignette.
Klebe-Vignette
Physischer Aufkleber, der auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht wird.

Obwohl und Ausnahmen – Häufige Irrtümer

  • Irrtum: "Als Tourist brauche ich keine Vignette." – Falsch. Alle Fahrzeuge auf Nationalstrassen sind vignettenpflichtig.
  • Irrtum: "Die Vignette gilt für alle Strassen." – Falsch. Nur Nationalstrassen sind vignettenpflichtig.
  • Irrtum: "Ich kann die Vignette auf mein neues Auto kleben." – Falsch. Abgelöste Vignetten sind ungültig.
  • Irrtum: "Der Anhänger braucht keine eigene Vignette." – Falsch. Anhänger bis 3,5 t benötigen eine eigene Vignette.
  • Irrtum: "Die Vignette gilt nur für Schweizer Fahrzeuge." – Falsch. Auch ausländische Fahrzeuge sind vignettenpflichtig.
  • Irrtum: "Es gibt eine günstigere Tagesvignette." – Falsch. Es gibt nur die Jahresvignette zu CHF 40.–.

Beschwerden und Einsprachen

Wenn Sie eine Busse erhalten haben und diese anfechten möchten:

  1. Notieren Sie alle relevanten Details (Datum, Ort, Fahrzeug, Vignettendetails)
  2. Wenden Sie sich schriftlich an das BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit)
  3. Geben Sie Ihre Kontaktdaten, das Kennzeichen und den Sachverhalt an
  4. Legen Sie Belege bei (Kaufbeleg, Fotos der Vignette)
  5. Einsprachen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Busse eingereicht werden
  6. Das BAZG prüft den Fall und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit
  7. Bei Ablehnung können Sie innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen

Kontakt BAZG: Taubenstrasse 16, 3003 Bern | www.bazg.admin.ch